...laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz von heute sind ALLE Skybeamer GENEHMIGUNGSPFLICHTIG!
Das heißt, dass außerhalb einer Ortschaft die Beamer überhaupt nicht zulässig sind und innerhalb von Ortschaften unterliegen sie der Genehmigungspflicht.
Mit diesem Urteil dürften bald ENDLICH viele Lichter ausgehen.
Klaren und DUNKLEN Himmel!
Ulrich
gerade Beitrag zu Lichtverschmutzung im ARD Nachtmagazin
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Ulrich Rieth
Hier der Text von SWR.de
Koblenz
"Skybeamer" baurechtlich unzulässig
So genannte Skybeamer (Himmelsstrahler), die beispielsweise von Diskotheken zur Werbung eingesetzt werden, sind außerhalb geschlossener Ortschaften baurechtlich nicht zulässig.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen. Die Richter folgten damit Urteilen aus der ersten Instanz. Dabei hatten die Verwaltungsgerichte in Neustadt/Weinstraße und Trier entschieden, dass die "Skybeamer" als Werbeanlagen außerorts unzulässig sind. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Beschränkungen für Werbeanlagen hätten auch für Himmelsstrahler Geltung.
Audio dazu:
http://www.swr.de/meta/nachrichten/rp/2 ... 64s.rm.ram
"Skybeamer" baurechtlich unzulässig
So genannte Skybeamer (Himmelsstrahler), die beispielsweise von Diskotheken zur Werbung eingesetzt werden, sind außerhalb geschlossener Ortschaften baurechtlich nicht zulässig.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen. Die Richter folgten damit Urteilen aus der ersten Instanz. Dabei hatten die Verwaltungsgerichte in Neustadt/Weinstraße und Trier entschieden, dass die "Skybeamer" als Werbeanlagen außerorts unzulässig sind. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Beschränkungen für Werbeanlagen hätten auch für Himmelsstrahler Geltung.
Audio dazu:
http://www.swr.de/meta/nachrichten/rp/2 ... 64s.rm.ram
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Peter Kuklok
Geht noch eine Instanz weiter, das endgültige Urteil ist noc
...es ist aber hoffentlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Solange man die Teile aber grundsätzlich nicht verbietet, wird man weiter dagegen kämpfen müssen.
Gute Nacht *knips Licht aus*
Peter
Solange man die Teile aber grundsätzlich nicht verbietet, wird man weiter dagegen kämpfen müssen.
Gute Nacht *knips Licht aus*
Peter
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André Knöfel
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Dieter Raith
Re: Urteil gleich weiter gereicht
Per Einschreiben an den Stuttgarter Bürgermeister. Der wird dagegen sein weil er will die Olympiade 2012. Alles was Geld kostet und unnötig ist das will er. Den unterirdischen neuen Bahnhof, die neue Messe am Flughafen, Multihallenneubauten und und und. Der Sockel (Seckel ist etwas anderes anm. schwäb. Schimpfwort) seines Denkmals kann dann demnächst gegossen werden. Und der Teufel, naja der muß erst noch die Farben-leere lernen.
Gruß Dieter
Gruß Dieter
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Hartwig Luethen
Re: gerade Beitrag zu Lichtverschmutzung im ARD Nachtmagazin
Mit ungefaehr der gleichen Begruendung wurden
von den Ordnungsaemtern in SH und Niedersachsen
mehrere Skybeamer auf Antrag stillgelegt - schon
vor ca. 10 Jahren. Der Weg (Skybeamer=Werbung
im Aussenbereich weil von dort sichtbar =
genehmigungspflichtig)war bisher nur wenig
bekannt, wurde aber wiederholt erfolgreich
beschritten
Natuerlich Klasse, dass ein Gericht diese Auffassung
bestaetigt.
von den Ordnungsaemtern in SH und Niedersachsen
mehrere Skybeamer auf Antrag stillgelegt - schon
vor ca. 10 Jahren. Der Weg (Skybeamer=Werbung
im Aussenbereich weil von dort sichtbar =
genehmigungspflichtig)war bisher nur wenig
bekannt, wurde aber wiederholt erfolgreich
beschritten
Natuerlich Klasse, dass ein Gericht diese Auffassung
bestaetigt.
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