gerade Beitrag zu Lichtverschmutzung im ARD Nachtmagazin

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Ulrich Rieth

gerade Beitrag zu Lichtverschmutzung im ARD Nachtmagazin

Beitrag von Ulrich Rieth » 22. Jan 2003, 23:43

...laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz von heute sind ALLE Skybeamer GENEHMIGUNGSPFLICHTIG!
Das heißt, dass außerhalb einer Ortschaft die Beamer überhaupt nicht zulässig sind und innerhalb von Ortschaften unterliegen sie der Genehmigungspflicht.
Mit diesem Urteil dürften bald ENDLICH viele Lichter ausgehen.
Klaren und DUNKLEN Himmel!

Ulrich

lutz schenk

MEGA-SMILE :-)))) *oT*

Beitrag von lutz schenk » 22. Jan 2003, 23:55

MEGA-SMILE :-)))) *oT*

Ulrich Rieth

Hier der Text von SWR.de

Beitrag von Ulrich Rieth » 23. Jan 2003, 00:02

Koblenz
"Skybeamer" baurechtlich unzulässig

So genannte Skybeamer (Himmelsstrahler), die beispielsweise von Diskotheken zur Werbung eingesetzt werden, sind außerhalb geschlossener Ortschaften baurechtlich nicht zulässig.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in zwei am Mittwoch verkündeten Urteilen. Die Richter folgten damit Urteilen aus der ersten Instanz. Dabei hatten die Verwaltungsgerichte in Neustadt/Weinstraße und Trier entschieden, dass die "Skybeamer" als Werbeanlagen außerorts unzulässig sind. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Beschränkungen für Werbeanlagen hätten auch für Himmelsstrahler Geltung.
Audio dazu:
http://www.swr.de/meta/nachrichten/rp/2 ... 64s.rm.ram

Peter Kuklok

Geht noch eine Instanz weiter, das endgültige Urteil ist noc

Beitrag von Peter Kuklok » 23. Jan 2003, 00:07

...es ist aber hoffentlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Solange man die Teile aber grundsätzlich nicht verbietet, wird man weiter dagegen kämpfen müssen.

Gute Nacht *knips Licht aus*
Peter


Dieter Raith

Re: Urteil gleich weiter gereicht

Beitrag von Dieter Raith » 24. Jan 2003, 12:30

Per Einschreiben an den Stuttgarter Bürgermeister. Der wird dagegen sein weil er will die Olympiade 2012. Alles was Geld kostet und unnötig ist das will er. Den unterirdischen neuen Bahnhof, die neue Messe am Flughafen, Multihallenneubauten und und und. Der Sockel (Seckel ist etwas anderes anm. schwäb. Schimpfwort) seines Denkmals kann dann demnächst gegossen werden. Und der Teufel, naja der muß erst noch die Farben-leere lernen.

Gruß Dieter

Hartwig Luethen

Re: gerade Beitrag zu Lichtverschmutzung im ARD Nachtmagazin

Beitrag von Hartwig Luethen » 24. Jan 2003, 19:54

Mit ungefaehr der gleichen Begruendung wurden
von den Ordnungsaemtern in SH und Niedersachsen
mehrere Skybeamer auf Antrag stillgelegt - schon
vor ca. 10 Jahren. Der Weg (Skybeamer=Werbung
im Aussenbereich weil von dort sichtbar =
genehmigungspflichtig)war bisher nur wenig
bekannt, wurde aber wiederholt erfolgreich
beschritten

Natuerlich Klasse, dass ein Gericht diese Auffassung
bestaetigt.


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